Aktuelles

Freie Gärten

Aktuell stehen folgende Gärten frei: Garten 5, Garten 17, Garten 27, Garten 46, Garten 60 und Garten 89.

Sie interessieren sich für einen der Gärten?

Wir sagen Ihnen wie es weitergeht.

Wer einen Kleingarten haben möchte, sollte wissen, dass er langfristig die Verantwortung für seinen Garten übernimmt.

Die Jahreszeiten bestimmen das Wachstum im Garten und beeinflussen die Gartenarbeit. Das Säen und Pflanzen, die Pflege und Ernte von Obst und Gemüse, können nicht unweigerlich verschoben werden. Die Freude am Garten, mit selbstgezogenem Obst und Gemüse, die Bereitschaft innerhalb einer Gemeinschaft mitzuwirken, ist eine wichtige Voraussetzung.

Die Vergabe eines Kleingartens erfolgt durch den Vereinsvorstand. Kleingartenparzellen sind nicht käuflich zu erwerben und können auch nicht weiterveräußert werden. Natürlich entstehen mit der Übernahme eines Kleingarten auch Kosten und Aufwendungen. Der Übernahmebetrag richtet sich nach dem Wertgutachten, der vom Neupächter zu entrichten ist. Die Kosten, die u.a. jährliche Pacht, Mitgliedschaft im Verein, Wasser- und Stromverbrauch entstehen, werden – sofern sie nicht feststehen- in der Mitgliederversammlung festgesetzt. Die Pflege und Unterhaltung der Kleingartenanlage erfolgen in Gemeinschaftsarbeit.

Sie haben Interesse an einem Garten, dann nehmen Sie, noch heute Kontakt zu unserem Vorstand auf.